Gründungszuschuss · § 93 SGB III · erklärt von einer fachkundigen Stelle

Gründungszuschuss: aus dem ALG I in die Selbstständigkeit – mit bis zu 15 Monaten Förderung.

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist die wichtigste Förderung für alle, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen: Du behältst zunächst dein ALG I in voller Höhe, bekommst 300 € für die Sozialversicherung obendrauf – und musst nichts davon zurückzahlen. Hier steht, wer ihn bekommt, wie viel es ist und wie der Antrag läuft. Ohne Amtsdeutsch.

Voraussetzungen

Wer den Gründungszuschuss bekommen kann

Die formalen Hürden sind überschaubar – entscheidend ist am Ende die Ermessensentscheidung deiner Vermittlungskraft. Der Zuschuss ist keine Pflichtleistung: Auch wer alle Kästchen abhakt, muss die Agentur davon überzeugen, dass die Gründung der schnellste Weg aus der Arbeitslosigkeit ist. Genau dafür sind Businessplan und Auftreten im Gespräch so wichtig.

Wichtig für Bürgergeld-Empfänger: Der Gründungszuschuss gilt nur für ALG I. Beim Jobcenter heißt das Pendant Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) – anderes Verfahren, andere Höhe. Sprich uns an, wir kennen beide Wege.

  • Du beziehst Arbeitslosengeld Iund bist arbeitslos gemeldet. Ein einziger Tag Arbeitslosigkeit vor der Gründung reicht formal aus – direkt aus dem Job heraus gibt es den Zuschuss nicht.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruchauf ALG I am Tag der Gründung. Das ist die härteste Frist: Wer zu lange wartet, rutscht drunter und verliert den Anspruch unwiderruflich. Rechne früh!
  • Hauptberufliche Selbstständigkeitmit mindestens 15 Stunden pro Woche – auch bei der Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt als Haupterwerb angegeben, nicht als Nebenerwerb.
  • Tragfähigkeitsnachweisdurch Businessplan mit Finanzteil und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
  • Persönliche Eignung– fachliche Qualifikation und kaufmännische Grundkenntnisse. Fehlen Letztere, kann die Agentur die Teilnahme an einem Gründerkurs verlangen; unsere AVGS-Gründerberatung deckt genau das ab.
  • Kein erneuter Zuschuss innerhalb der Sperrfrist– wer schon einmal gefördert wurde, muss Wartezeiten beachten (24 Monate seit Ende der letzten Förderung).

Förderhöhe

Zwei Phasen – so viel Geld ist es wirklich

Die Höhe hängt von deinem ALG I ab. Beispiel: Bei 1.400 € ALG I bekommst du in Phase 1 monatlich 1.700 € (1.400 + 300) – über sechs Monate sind das 10.200 €. Mit Phase 2 kommen noch einmal 2.700 € dazu: insgesamt bis zu 12.900 €, die nicht zurückgezahlt werden.

Phase 1 · Monat 1–6

ALG I + 300 € pauschal

Du erhältst sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich als Pauschale für deine soziale Absicherung – gedacht vor allem für die Kranken- und Pflegeversicherung, die du als Selbstständiger selbst zahlst.

Wird mit dem Antrag vor Gründung beantragt. Ermessensleistung – der Businessplan entscheidet mit.

Phase 2 · Monat 7–15

Weitere 9 × 300 €

Auf gesonderten Antrag kann die Förderung um neun Monate verlängert werden – dann nur noch die 300 €-Pauschale. Du musst dafür deine hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweisen: kurze Darstellung der Geschäftsentwicklung, Umsätze, Ausblick.

Rechtzeitig vor Ende von Phase 1 stellen. Wir bereiten den Nachweis mit unseren Gründern gemeinsam vor.

Steuerlich: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er taucht in deiner Einkommensteuer also nicht auf und erhöht auch nicht den Steuersatz auf deine Gewinne.

Der Antrag

In fünf Schritten zum Gründungszuschuss

  1. Absicht mitteilen & Antrag anfordern

    Sag deiner Vermittlungskraft früh, dass du gründen willst, und lass dir die Antragsunterlagen geben. Ab jetzt zählt jede Woche wegen der 150-Tage-Frist.

  2. Businessplan erstellen

    Textteil plus Finanzteil mit Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Selbst schreiben mit Coaching – oder erstellen lassen.

  3. Fachkundige Stellungnahme einholen

    Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit. Als anerkannte Stelle stellen wir sie kurzfristig aus.

  4. Gründung anmelden

    Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt – als Haupterwerb. Der Tag der Aufnahme muss innerhalb der 150-Tage-Frist liegen.

  5. Antrag einreichen & Gespräch

    Vollständige Unterlagen abgeben, Fragen der Agentur souverän beantworten. Auf dieses Gespräch bereiten wir dich vor.

Der häufigste Fehler: erst gründen, dann beantragen. Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden – wer die Reihenfolge vertauscht, bekommt nichts. Zweithäufigster Fehler: die 150-Tage-Frist verstreichen lassen, weil der Businessplan nicht fertig wird.

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