AVGS

AVGS: der Gutschein, der deine Gründerberatung bezahlt

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist der Weg, über den die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Beratung bei einem zugelassenen Träger bezahlt. Hier steht, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst und was er abdeckt.

Was der AVGS ist

Der AVGS ist ein Gutschein über eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Du erhältst ihn von deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler und löst ihn bei einem Träger ein, dessen Maßnahme dafür zugelassen ist. Abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Agentur – für dich entstehen keine Kosten.

Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Coaching, Businessplan und die Vorbereitung auf den Gründungszuschuss werden bezahlt, bevor dein Unternehmen den ersten Euro verdient hat.

Wer ihn bekommen kann

  • Arbeitslos gemeldet
    Mit Anspruch auf ALG I oder im Bezug von Bürgergeld.
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht
    Zum Beispiel in der Kündigungsfrist.
  • Mit Gründungsabsicht
    Die Idee muss noch nicht fertig sein – schärfen ist Teil der Beratung.
  • Ermessensleistung
    Einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht; es entscheidet die Vermittlung.

So beantragst du ihn

Vier Schritte, die in dieser Reihenfolge am besten funktionieren.

  1. 1. Vorher mit uns sprechen
    Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine Gründungsberatung für dich passt, und du bekommst unsere Maßnahmenummer.
  2. 2. Termin bei der Vermittlung
    Sprich deine Gründungsabsicht an und erkläre, was du im Coaching erreichen willst: Businessplan, Tragfähigkeit, Gründungszuschuss.
  3. 3. Gutschein ausstellen lassen
    Der AVGS wird auf eine Maßnahme ausgestellt. Achte darauf, dass Träger und Maßnahme darauf stehen.
  4. 4. Bei uns einlösen
    Du schickst uns den Gutschein, wir übernehmen den Rest der Formalitäten und vereinbaren die Termine.

Was der AVGS nicht ist

Der AVGS ist keine Geldleistung an dich und nicht der Gründungszuschuss. Er bezahlt die Beratung. Der Gründungszuschuss ist eine eigene Leistung für die Zeit nach der Gründung, mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Fristen. Beides greift aber ineinander: Was im AVGS-Coaching entsteht – Businessplan und fachkundige Stellungnahme –, brauchst du für den Antrag auf Gründungszuschuss.

Beziehst du Bürgergeld statt Arbeitslosengeld, heißt die Leistung nach der Gründung nicht Gründungszuschuss, sondern Einstiegsgeld. Der Weg dorthin ist derselbe: erst das Coaching über den AVGS, dann der tragfähige Plan, dann der Antrag.

Warum die Zulassung zählt

Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem Träger, dessen Maßnahme nach der AZAV zugelassen ist. Die DKMU GmbH ist AZAV-zertifiziert – deshalb ist unsere Gründerberatung über den AVGS für dich kostenfrei. Frag im Zweifel bei jedem Anbieter nach der Maßnahmenummer; ohne sie kann die Agentur nicht bewilligen.

Gutschein oder Frage – beides gern

Du hast den AVGS schon? Schick ihn uns. Du hast ihn noch nicht? Dann klären wir vorher, was du bei der Agentur sagen solltest.

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