FAQ
Häufige Fragen zu AVGS, Coaching und Gründungszuschuss
Die Fragen, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden – kurz beantwortet. Was hier fehlt, beantworten wir im Gespräch.
Zum AVGS
Was ist ein AVGS? Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Löst du ihn bei uns ein, rechnet die Agentur direkt mit uns ab.
Was kostet mich das Coaching? Mit AVGS nichts. Es gibt keine Zuzahlung und keine versteckten Kosten.
Habe ich einen Anspruch auf den AVGS? Einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht – es ist eine Ermessensleistung. Entscheidend ist das Gespräch mit deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler. Wir sagen dir, worauf es dabei ankommt.
Woher weiß ich, ob ihr zugelassen seid? Die DKMU GmbH ist ein AZAV-zertifizierter Träger; unsere Maßnahmen sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen. Ohne diese Zulassung könnte dein Gutschein bei uns gar nicht eingelöst werden.
Ich habe den Gutschein schon – geht es sofort los? Ja, sobald der Gutschein auf unsere Maßnahme ausgestellt ist. Melde dich einfach mit dem Gutschein bei uns.
Zum Coaching
Einzeln oder in der Gruppe? Einzeln. Jede Sitzung dreht sich um dein Vorhaben.
Wie lange dauert es? Zwischen einer und zwölf Wochen – je nachdem, was dein Gutschein umfasst und wie schnell du arbeiten möchtest. Kurz und verdichtet geht genauso wie über mehrere Monate verteilt.
Geht das auch online? Ja, vollständig per Videokonferenz. Vor Ort in Ludwigshafen ebenso.
Was ist die Lernplattform? Deine Kursumgebung mit Modulen, Vorlagen, Rechnern und Arbeitsblättern – rund um die Uhr erreichbar, parallel zu den Sitzungen. Einen Testzugang gibt es schon vor der Bewilligung.
Bekomme ich eine Bescheinigung? Ja, nach Abschluss der Maßnahme kannst du dein Zertifikat anfordern.
Zu Businessplan und Gründungszuschuss
Schreibt ihr den Businessplan für mich? Wir bauen ihn mit dir auf. Du musst ihn später bei Bank und Amt vertreten können – deshalb entsteht er gemeinsam, Kapitel für Kapitel.
Was ist eine fachkundige Stellungnahme? Die Bestätigung einer fachkundigen Stelle, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Sie gehört zum Antrag auf Gründungszuschuss. Mehr dazu auf der Seite fachkundige Stellungnahme.
Wie hängt der Gründungszuschuss mit dem AVGS zusammen? Gar nicht direkt: Der AVGS bezahlt die Beratung, der Gründungszuschuss ist eine eigene Leistung für die Zeit nach der Gründung. Die Reihenfolge ist aber entscheidend – Einzelheiten auf der Seite Gründungszuschuss.
Ich beziehe Bürgergeld – gibt es für mich auch etwas? Ja: das Einstiegsgeld vom Jobcenter (§ 16b SGB II), zusätzlich zum Bürgergeld und für höchstens 24 Monate. Dazu können Zuschüsse oder Darlehen für die Ausstattung kommen. Wir begleiten dich dabei genauso wie beim Gründungszuschuss – das Jobcenter will ein tragfähiges Vorhaben sehen, und genau das entsteht im Coaching.
Kann ich den Plan auch ohne Förderung bei euch machen? Ja. Businessplan erstellen lassen geht auch ohne AVGS.
Zu den Inhalten
Welche Themen kommen vor? Steuern und Buchhaltung, Businessplan und Gründungszuschuss, Marktforschung und Marketing, Recht und Personal. Alle Themen stehen offen in der Übersicht Gründerwissen – dort kannst du vorher hineinlesen.
Und wenn ich schon gegründet habe? Dann geht es im Coaching um Festigung: Preise, Buchhaltung, Marketing, Liquidität. Sprich uns an, wir schauen, was dein Gutschein abdeckt.
Deine Frage ist nicht dabei?
Schreib sie uns. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.