Förderung
Einstiegsgeld: gründen aus dem Bürgergeld
Wer Bürgergeld bezieht und sich selbstständig machen will, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld bekommen – zusätzlich zum Bürgergeld, für höchstens 24 Monate. Voraussetzung ist ein tragfähiges Vorhaben. Genau das bauen wir mit dir auf, bezahlt über deinen AVGS.
Was Einstiegsgeld ist
Das Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters nach § 16b SGB II. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, die dich perspektivisch aus dem Leistungsbezug führen soll. Es muss nicht zurückgezahlt werden.
Es ist eine Ermessensleistung und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest; berücksichtigt werden unter anderem die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – deshalb entscheidet, wie gut dein Vorhaben begründet ist.
Nicht zu verwechseln
Zwei Leistungen, zwei Töpfe.
- Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)
Für Menschen im Bürgergeld. Zahlt das Jobcenter, zusätzlich zum Bürgergeld, bis zu 24 Monate. - Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)
Für Menschen mit Arbeitslosengeld I. Zahlt die Agentur für Arbeit. Mehr dazu auf der Seite Gründungszuschuss. - AVGS (§ 45 SGB III)
Bezahlt die Beratung, nicht deinen Lebensunterhalt. Gibt es über beide Stellen – siehe AVGS-Gutschein. - Leistungen nach § 16c SGB II
Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter, die du für die Selbstständigkeit brauchst. Eigener Antrag, eigene Prüfung.
Was das Jobcenter sehen will
- Ein tragfähiges Vorhaben
Es muss erkennbar sein, dass du damit auf Dauer deinen Lebensunterhalt verdienen kannst. - Einen Businessplan mit Zahlen
Umsatz, Kosten, privater Bedarf – nachvollziehbar und begründet, nicht geschätzt. - Deine Eignung
Fachliche und kaufmännische Grundlagen. Was fehlt, holst du im Coaching nach. - Eine Stellungnahme
Viele Jobcenter verlangen die Einschätzung einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit – die stellen wir aus.
Was wir dabei machen
Das ist unsere Leistung, nicht nur ein Hinweis.
- 1. Coaching über den AVGS
Deine Vermittlerin oder dein Vermittler im Jobcenter stellt den Gutschein aus, wir rechnen direkt ab. Für dich kostenfrei, ohne Zuzahlung. - 2. Businessplan mit Finanzteil
Kapitel für Kapitel, in der Form, die das Jobcenter lesen will – einschließlich der Frage, wovon du in den ersten Monaten lebst. - 3. Fachkundige Stellungnahme
Die Bestätigung der Tragfähigkeit, die dem Antrag beiliegt. Mehr dazu auf der Seite fachkundige Stellungnahme. - 4. Begleitung beim Antrag
Wir sagen dir, was in den Antrag gehört, worauf das Jobcenter achtet und was du im Gespräch belegen können solltest. - 5. Danach weiter
Buchhaltung, Steuern, Preise, Marketing – die Themen stehen offen in der Übersicht Gründerwissen, im Coaching gehen wir sie an deinem Fall durch.
Die Reihenfolge entscheidet
Stelle den Antrag auf Einstiegsgeld bevor du das Gewerbe anmeldest. Wer zuerst gründet und dann fragt, bekommt in der Regel nichts mehr – gefördert wird die Aufnahme der Tätigkeit. Sprich also früh mit deiner Vermittlung im Jobcenter, und hol dir den AVGS für die Vorbereitung, solange noch Zeit ist.
Bürgergeld und eine Idee? Dann rede mit uns
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob dein Vorhaben für Einstiegsgeld taugt und was dafür bis wann passieren muss.