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Arbeitslosigkeit und Gründungszuschuss

Kategorien: Mentoring
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Über den Kurs

Der Gründungszuschuss ist keine zusätzliche Förderung wie ein Kredit der KfW. Er ist die Erlaubnis, zu deinem Arbeitslosengeld I Einkünfte aus der Selbstständigkeit zu erzielen – ohne Abzüge und ohne Verlust der ALG-I-Zahlungen. Wer diesen Satz verstanden hat, versteht auch, warum die Reihenfolge der Schritte über alles entscheidet. Dieser Text fasst zusammen, was im Kurs in zwei Lerneinheiten erklärt wird.

Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld – zwei völlig verschiedene Leistungen

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherung wie jede andere. Tritt der „Schadensfall“ Arbeitslosigkeit ein, zahlt sie in der Regel bis zu zwölf Monate. Das Bürgergeld ist dagegen eine Grundsicherung des Staates – eine Leistung an hilfebedürftige Menschen mit Wohnsitz in Deutschland zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Diese Unterscheidung ist nicht akademisch: Von ihr hängt ab, welche Förderung für dich überhaupt in Frage kommt.

Arbeitslosengeld I: drei Voraussetzungen

1. Die Arbeitslosmeldung. Persönlich oder – besser – elektronisch über das Fachportal der Bundesagentur. Die Fristen sind unterschiedlich und werden häufig verpasst:

  • Bei erwarteter Arbeitslosigkeit, etwa einer auslaufenden Befristung: drei Monate vor Eintritt.
  • Bei unerwarteter Arbeitslosigkeit, etwa einer Kündigung: innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

2. Die Anwartschaftszeit. Um die Versicherung zu aktivieren, musst du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate eingezahlt haben (es gibt eine Ausnahmeregelung mit sechs Monaten). Anwartschaftsbegründend sind dabei auch Zeiten, die viele nicht auf der Rechnung haben:

  • die freiwillige Weiterversicherung als Selbstständiger,
  • Bezug von Krankengeld,
  • freiwilliger Wehrdienst, Bundes- und Jugendfreiwilligendienst,
  • Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr,
  • unter Umständen Mutterschutz und Elternzeit.

3. Der Status als Arbeitsloser. Dieser Punkt ist für Gründer der kritische. Er gilt nur, wenn du wirklich als Arbeitsloser zur Verfügung stehst. Wer ehrenamtlich oder selbstständig nebenher arbeitet, kann den Status verlieren – auch bei 0 Euro Verdienst. Die Grenze liegt bei 15 Stunden pro Woche.

Dauer und Sperrzeiten

Die Anspruchsdauer hängt von Beschäftigungsdauer und Alter ab:

Beschäftigungsdauer Alter Anspruch
12 Monate – 6 Monate
16 Monate – 8 Monate
20 Monate – 10 Monate
24 Monate – 12 Monate
30 Monate ab 50 15 Monate
36 Monate ab 55 18 Monate
48 Monate ab 58 24 Monate

Sperrzeiten drohen bei: Eigenkündigung, verhaltensbedingter Kündigung, sonstigen Verstößen gegen den Arbeitsvertrag, Ablehnung einer zumutbaren Stelle, fehlenden Eigenbemühungen und verweigerter Teilnahme an einer Maßnahme. Besondere Vorsicht ist beim Teilzeitwunsch geboten – wer seine Verfügbarkeit einschränkt, schränkt auch den Anspruch ein.

Bürgergeld: Bedürftigkeit, Einkommen, Vermögen

Bürgergeld bekommt nur, wer Hilfe benötigt. Wer Einkünfte erzielt, muss nach Überschreiten des Freibetrags eigene Mittel einsetzen. Einkommen ist prinzipiell alles: Löhne, Gewinne als Selbstständiger, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kapital- und Zinserträge. Vermögen umfasst unter anderem Bargeld, Sachen, Haus und Grund; der Freibetrag liegt bei 40.000 Euro plus 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Die Regelbedarfe, mit denen wir im Kurs rechnen:

Gruppe Regelbedarf
Alleinstehende und Alleinerziehende 563 €
Volljährige Partner je 506 €
Volljährige ohne eigenen Haushalt (18 bis 24 Jahre) 451 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 471 €
Kinder 6 bis 13 Jahre 390 €
Kinder 0 bis 5 Jahre 357 €

Zwei Förderungen – je nach Leistung

Das Ziel der Bundesagentur ist ausdrücklich, aus ihren Kunden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter oder Selbstständige zu machen. Daraus folgen zwei Wege:

  • Gründungszuschuss – über die Agentur für Arbeit, für Empfänger von Arbeitslosengeld I.
  • Einstiegsgeld – über das Jobcenter, für Bürgergeld-Empfänger.

Der wichtigste Satz zum Verfahren: Auf keine dieser Leistungen besteht ein gesetzlicher Anspruch. Es sind Ermessensleistungen. Hält der Berater den Antragsteller für nicht geeignet, lässt sich kaum etwas machen. Deshalb gilt: Gute Argumente vorbereiten, um den Berater für sich zu gewinnen. Genau das ist die Aufgabe des Businessplans – er ist kein Formular, sondern eine Bewerbung.

Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen, mit unterschiedlicher Höhe und Dauer. Welche Unterlagen der Antrag braucht, wie er aufgebaut ist und wie sich die beiden Phasen bei deinem ALG-I-Satz rechnen, gehen wir im Kurs Schritt für Schritt durch – im Kursbeispiel mit einer angenommenen ALG-I-Leistung von 1.200 Euro.

Die Reihenfolge: ein typischer Verlauf

So sieht ein Jahr mit AVGS und Gründungszuschuss im Kursbeispiel aus:

Monat Status Einkünfte aus Selbstständigkeit
1–3 arbeitslos 0 €
4–5 AVGS-Kurs, inklusive Businessplan und Vorbereitung des Antrags 0 €
6 Antrag auf Gründungszuschuss 0 €
7–12 Selbstständigkeit, Gründungszuschuss Phase I 50 → 100 → 200 → 400 → 800 → 1.600 €

Das Problem an diesem Verlauf: Die ersten sechs Monate sind aus Sicht des Unternehmens unproduktiv. Die Selbstständigkeit startet bei null und braucht Monate, um in Gang zu kommen – genau in der Zeit, in der der Gründungszuschuss läuft.

Die Lösung: vorab im Nebenerwerb gründen

Mit einer bereits bestehenden selbstständigen Tätigkeit lassen sich die Vorbereitungen viel einfacher treffen:

  • die behördlichen Anmeldungen, insbesondere beim Finanzamt,
  • Firmenauftritt und Markteintritt,
  • Mietvertrag, Logo, Briefpapier, Visitenkarten,
  • Verträge für Smartphone und Telefon,
  • Website und Fahrzeugleasing.

Der Unterschied im Verlauf ist erheblich: Statt bei 50 Euro im siebten Monat zu starten, liegen die Einkünfte im Kursbeispiel bei Gründung im Nebenerwerb schon ab Monat eins bei 50 Euro und erreichen im zwölften Monat 2.100 statt 1.600 Euro – weil die unproduktive Anlaufzeit vor die Förderung fällt und nicht in sie hinein.

Dabei ist aber Vorsicht geboten:

  • Der Status als Arbeitsloser muss gewahrt bleiben. Die Beschäftigung sollte unter 15 Stunden pro Woche bleiben.
  • Der Freibetrag von derzeit 165 Euro darf überschritten werden, aber die Kürzung ist mit 80 Prozent sehr hoch. Die Beispielrechnung aus dem Kurs: Bei 665 Euro Einkünften bleiben 165 Euro frei, die restlichen 500 Euro werden um 80 Prozent gekürzt – anrechnungsfrei bleiben also 165 + 100 = 265 Euro.
  • Einkünfte sind Gewinne, nicht Umsätze. Mit einer entsprechenden Planung der Ausgaben lässt sich der Gewinn mindern, um den Freibetrag nicht zu überschreiten – gerade in der Anlaufzeit, in der ohnehin investiert wird.

Der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb ist dann der geplante nächste Schritt, nicht der Anfang.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?

Vor der Gründung, während du noch ALG I beziehst. Eine zu früh eingereichte Gewerbeanmeldung im Haupterwerb kostet Förderung und restliche Anspruchstage zugleich.

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein – es ist eine Ermessensleistung. Deshalb entscheidet die Qualität deines Businessplans und deiner Argumente, nicht die Erfüllung einer Checkliste.

Darf ich während der Arbeitslosigkeit schon selbstständig arbeiten?

Ja, im Nebenerwerb unter 15 Stunden pro Woche. Darüber verlierst du den Status als Arbeitsloser.

Was ist der Unterschied zum Einstiegsgeld?

Der Gründungszuschuss kommt von der Agentur für Arbeit für ALG-I-Empfänger, das Einstiegsgeld vom Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger.

Was kostet mich der Kurs?

Nichts. Über den AVGS der Agentur für Arbeit ist die Gründerberatung für dich kostenlos – einschließlich der Vorbereitung von Businessplan und Antrag.

Was dich in diesem Kurs erwartet

Zwei Lerneinheiten mit Video und Wissenstest: Grundlagen zum Thema Arbeitslosigkeit – Arbeitslosengeld I und Bürgergeld, Voraussetzungen, Dauer und Sperrzeiten – sowie die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit mit Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Antrag und Unterlagen und der Gründung im Nebenerwerb.

Der Kurs gehört zur Gründerberatung der DKMU GmbH und ist über den AVGS der Agentur für Arbeit für dich kostenlos. Weiter geht es mit Unternehmensgründung in Deutschland, Rechtsformen und Die häufigsten Fehler beim Start. Alle Themen stehen in der Übersicht Gründerwissen.

Stand der Angaben: Oktober 2026; Regelbedarfe, Freibeträge und Fördersätze werden regelmäßig angepasst. Dieser Text gibt den Inhalt unseres Kurses wieder und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit.

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Was werde ich lernen?

  • Definition "Arbeitslosigkeit"
  • Unterschiede ALG I und Bürgergeld
  • Tipps und Ratschläge
  • Die grundlegenden Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 verstehen.
  • Welche Ansprüche Arbeitslose je nach Situation geltend machen können.
  • Wie Arbeitslosengeld 1 berechnet wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
  • Wie Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) funktioniert und in welchen Fällen es greift.
  • Die wichtigsten Schritte, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
  • Die Dauer und Höhe von Leistungen sowie die Faktoren, die diese beeinflussen.
  • Die Rechte und Pflichten von Arbeitslosen gegenüber der Agentur für Arbeit kennenlernen.

Kursinhalt

Grundlagen Arbeitslosigkeit
In diesem Modul lernen Sie die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld kennen. Es wird vermittelt, welche Ansprüche bei den jeweiligen Leistungen bestehen, wie sie sich berechnen und in welchen Situationen sie anwendbar sind. Zudem werden Voraussetzungen und Eigenschaften besprochen. Ziel des Moduls ist es, Ihnen ein klares Verständnis über die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit zu geben und wie Sie diese sinnvoll nutzen können.

  • Coaching: Einführung zum Thema Arbeitslosigkeit
  • Video: Einführung zum Thema Arbeitslosigkeit
    08:04

Gründungszuschuss – Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Das Modul „Gründungszuschuss“ bietet Ihnen eine umfassende und praxisorientierte Einführung in eines der wichtigsten Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit für angehende Selbstständige. Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, eröffnet Ihnen der Gründungszuschuss die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten und Ihre Existenzgründung erfolgreich zu starten. Inhalte des Moduls: Was ist der Gründungszuschuss? Voraussetzungen und Beantragung: Businessplan-Erstellung: Fachkundige Stellungnahme: Erfahren Sie, welche Bedeutung die fachkundige Stellungnahme hat und wie wir als zertifizierte Stelle Sie dabei unterstützen können. Praktische Tipps und Erfolgsgeschichten: Lernen Sie aus den Erfahrungen anderer Gründer, wie der Gründungszuschuss optimal genutzt werden kann. Kursdauer mit einem Coach (mit Businessplan) (in Stunden und Minuten) Ein solcher Kurs könnte je nach Tiefe und Detailgrad der Inhalte wie folgt dauern: Theoretischer Teil: ca. 1-3 Stunden, verteilt auf mehrere Sitzungen. Praktischer Teil (z. B. Businessplan-Erstellung, Beratung): ca. 6-12 Stunden. Gesamtzeit: ca. 7-15 Stunden, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Fortschritt.

Bewertungen und Rezensionen von Teilnehmern

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YS
vor 3 Wochen
good
AS
vor 7 Monaten
War gut zu wissen
Carolin Yildiz
vor 8 Monaten
Ja
NE
vor 8 Monaten
sehr gut
Halime Uzun
vor 9 Monaten
.
Super
MF
vor 1 Jahr
Sehr guter Kurs
SG
vor 1 Jahr
War super