Über den Kurs
Der Gründungszuschuss ist keine zusätzliche Förderung wie ein Kredit der KfW. Er ist die Erlaubnis, zu deinem Arbeitslosengeld I Einkünfte aus der Selbstständigkeit zu erzielen – ohne Abzüge und ohne Verlust der ALG-I-Zahlungen. Wer diesen Satz verstanden hat, versteht auch, warum die Reihenfolge der Schritte über alles entscheidet. Dieser Text fasst zusammen, was im Kurs in zwei Lerneinheiten erklärt wird.
Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld – zwei völlig verschiedene Leistungen
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherung wie jede andere. Tritt der „Schadensfall“ Arbeitslosigkeit ein, zahlt sie in der Regel bis zu zwölf Monate. Das Bürgergeld ist dagegen eine Grundsicherung des Staates – eine Leistung an hilfebedürftige Menschen mit Wohnsitz in Deutschland zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Diese Unterscheidung ist nicht akademisch: Von ihr hängt ab, welche Förderung für dich überhaupt in Frage kommt.
Arbeitslosengeld I: drei Voraussetzungen
1. Die Arbeitslosmeldung. Persönlich oder – besser – elektronisch über das Fachportal der Bundesagentur. Die Fristen sind unterschiedlich und werden häufig verpasst:
- Bei erwarteter Arbeitslosigkeit, etwa einer auslaufenden Befristung: drei Monate vor Eintritt.
- Bei unerwarteter Arbeitslosigkeit, etwa einer Kündigung: innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.
2. Die Anwartschaftszeit. Um die Versicherung zu aktivieren, musst du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate eingezahlt haben (es gibt eine Ausnahmeregelung mit sechs Monaten). Anwartschaftsbegründend sind dabei auch Zeiten, die viele nicht auf der Rechnung haben:
- die freiwillige Weiterversicherung als Selbstständiger,
- Bezug von Krankengeld,
- freiwilliger Wehrdienst, Bundes- und Jugendfreiwilligendienst,
- Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr,
- unter Umständen Mutterschutz und Elternzeit.
3. Der Status als Arbeitsloser. Dieser Punkt ist für Gründer der kritische. Er gilt nur, wenn du wirklich als Arbeitsloser zur Verfügung stehst. Wer ehrenamtlich oder selbstständig nebenher arbeitet, kann den Status verlieren – auch bei 0 Euro Verdienst. Die Grenze liegt bei 15 Stunden pro Woche.
Dauer und Sperrzeiten
Die Anspruchsdauer hängt von Beschäftigungsdauer und Alter ab:
| Beschäftigungsdauer | Alter | Anspruch |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Sperrzeiten drohen bei: Eigenkündigung, verhaltensbedingter Kündigung, sonstigen Verstößen gegen den Arbeitsvertrag, Ablehnung einer zumutbaren Stelle, fehlenden Eigenbemühungen und verweigerter Teilnahme an einer Maßnahme. Besondere Vorsicht ist beim Teilzeitwunsch geboten – wer seine Verfügbarkeit einschränkt, schränkt auch den Anspruch ein.
Bürgergeld: Bedürftigkeit, Einkommen, Vermögen
Bürgergeld bekommt nur, wer Hilfe benötigt. Wer Einkünfte erzielt, muss nach Überschreiten des Freibetrags eigene Mittel einsetzen. Einkommen ist prinzipiell alles: Löhne, Gewinne als Selbstständiger, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kapital- und Zinserträge. Vermögen umfasst unter anderem Bargeld, Sachen, Haus und Grund; der Freibetrag liegt bei 40.000 Euro plus 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Die Regelbedarfe, mit denen wir im Kurs rechnen:
| Gruppe | Regelbedarf |
|---|---|
| Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Volljährige Partner | je 506 € |
| Volljährige ohne eigenen Haushalt (18 bis 24 Jahre) | 451 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Zwei Förderungen – je nach Leistung
Das Ziel der Bundesagentur ist ausdrücklich, aus ihren Kunden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter oder Selbstständige zu machen. Daraus folgen zwei Wege:
- Gründungszuschuss – über die Agentur für Arbeit, für Empfänger von Arbeitslosengeld I.
- Einstiegsgeld – über das Jobcenter, für Bürgergeld-Empfänger.
Der wichtigste Satz zum Verfahren: Auf keine dieser Leistungen besteht ein gesetzlicher Anspruch. Es sind Ermessensleistungen. Hält der Berater den Antragsteller für nicht geeignet, lässt sich kaum etwas machen. Deshalb gilt: Gute Argumente vorbereiten, um den Berater für sich zu gewinnen. Genau das ist die Aufgabe des Businessplans – er ist kein Formular, sondern eine Bewerbung.
Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen, mit unterschiedlicher Höhe und Dauer. Welche Unterlagen der Antrag braucht, wie er aufgebaut ist und wie sich die beiden Phasen bei deinem ALG-I-Satz rechnen, gehen wir im Kurs Schritt für Schritt durch – im Kursbeispiel mit einer angenommenen ALG-I-Leistung von 1.200 Euro.
Die Reihenfolge: ein typischer Verlauf
So sieht ein Jahr mit AVGS und Gründungszuschuss im Kursbeispiel aus:
| Monat | Status | Einkünfte aus Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| 1–3 | arbeitslos | 0 € |
| 4–5 | AVGS-Kurs, inklusive Businessplan und Vorbereitung des Antrags | 0 € |
| 6 | Antrag auf Gründungszuschuss | 0 € |
| 7–12 | Selbstständigkeit, Gründungszuschuss Phase I | 50 → 100 → 200 → 400 → 800 → 1.600 € |
Das Problem an diesem Verlauf: Die ersten sechs Monate sind aus Sicht des Unternehmens unproduktiv. Die Selbstständigkeit startet bei null und braucht Monate, um in Gang zu kommen – genau in der Zeit, in der der Gründungszuschuss läuft.
Die Lösung: vorab im Nebenerwerb gründen
Mit einer bereits bestehenden selbstständigen Tätigkeit lassen sich die Vorbereitungen viel einfacher treffen:
- die behördlichen Anmeldungen, insbesondere beim Finanzamt,
- Firmenauftritt und Markteintritt,
- Mietvertrag, Logo, Briefpapier, Visitenkarten,
- Verträge für Smartphone und Telefon,
- Website und Fahrzeugleasing.
Der Unterschied im Verlauf ist erheblich: Statt bei 50 Euro im siebten Monat zu starten, liegen die Einkünfte im Kursbeispiel bei Gründung im Nebenerwerb schon ab Monat eins bei 50 Euro und erreichen im zwölften Monat 2.100 statt 1.600 Euro – weil die unproduktive Anlaufzeit vor die Förderung fällt und nicht in sie hinein.
Dabei ist aber Vorsicht geboten:
- Der Status als Arbeitsloser muss gewahrt bleiben. Die Beschäftigung sollte unter 15 Stunden pro Woche bleiben.
- Der Freibetrag von derzeit 165 Euro darf überschritten werden, aber die Kürzung ist mit 80 Prozent sehr hoch. Die Beispielrechnung aus dem Kurs: Bei 665 Euro Einkünften bleiben 165 Euro frei, die restlichen 500 Euro werden um 80 Prozent gekürzt – anrechnungsfrei bleiben also 165 + 100 = 265 Euro.
- Einkünfte sind Gewinne, nicht Umsätze. Mit einer entsprechenden Planung der Ausgaben lässt sich der Gewinn mindern, um den Freibetrag nicht zu überschreiten – gerade in der Anlaufzeit, in der ohnehin investiert wird.
Der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb ist dann der geplante nächste Schritt, nicht der Anfang.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?
Vor der Gründung, während du noch ALG I beziehst. Eine zu früh eingereichte Gewerbeanmeldung im Haupterwerb kostet Förderung und restliche Anspruchstage zugleich.
Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein – es ist eine Ermessensleistung. Deshalb entscheidet die Qualität deines Businessplans und deiner Argumente, nicht die Erfüllung einer Checkliste.
Darf ich während der Arbeitslosigkeit schon selbstständig arbeiten?
Ja, im Nebenerwerb unter 15 Stunden pro Woche. Darüber verlierst du den Status als Arbeitsloser.
Was ist der Unterschied zum Einstiegsgeld?
Der Gründungszuschuss kommt von der Agentur für Arbeit für ALG-I-Empfänger, das Einstiegsgeld vom Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger.
Was kostet mich der Kurs?
Nichts. Über den AVGS der Agentur für Arbeit ist die Gründerberatung für dich kostenlos – einschließlich der Vorbereitung von Businessplan und Antrag.
Was dich in diesem Kurs erwartet
Zwei Lerneinheiten mit Video und Wissenstest: Grundlagen zum Thema Arbeitslosigkeit – Arbeitslosengeld I und Bürgergeld, Voraussetzungen, Dauer und Sperrzeiten – sowie die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit mit Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Antrag und Unterlagen und der Gründung im Nebenerwerb.
Der Kurs gehört zur Gründerberatung der DKMU GmbH und ist über den AVGS der Agentur für Arbeit für dich kostenlos. Weiter geht es mit Unternehmensgründung in Deutschland, Rechtsformen und Die häufigsten Fehler beim Start. Alle Themen stehen in der Übersicht Gründerwissen.
Stand der Angaben: Oktober 2026; Regelbedarfe, Freibeträge und Fördersätze werden regelmäßig angepasst. Dieser Text gibt den Inhalt unseres Kurses wieder und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Kursinhalt
Grundlagen Arbeitslosigkeit
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Coaching: Einführung zum Thema Arbeitslosigkeit
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Video: Einführung zum Thema Arbeitslosigkeit
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