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Kleinunternehmerregelung

Kategorien: Gründerberatung
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Über den Kurs

Kleinunternehmer heißt nicht: zahlt keine Steuern. Mit diesem Satz beginnt die Lerneinheit, weil er das häufigste Missverständnis zu dieser Regelung ausräumt. Ein Kleinunternehmer zahlt keine Umsatzsteuer – Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Sozialabgaben bleiben davon völlig unberührt. Und zweitens: Die Kleinunternehmerregelung ist keine Rechtsform. Jede Rechtsform kann sie nutzen, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH.

Die Grenzen seit 2025

Die Regelung steht in § 19 UStG und hängt an zwei Umsatzgrenzen:

  • 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr – diese Grenze darf nicht überschritten worden sein.
  • 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr – wird sie überschritten, endet die Regelung.

Achte auf das entscheidende Wort: Umsatz, nicht Gewinn. Diese Verwechslung ist die teuerste in diesem Themengebiet. Die 24.500 Euro, die vielen im Kopf herumschwirren, sind der Freibetrag bei der Gewerbesteuer und beziehen sich auf den Gewinn – zwei völlig verschiedene Dinge.

Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr. Dann zählt die Schätzung, die du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgibst. Wer ein halbes Jahr vor Jahresende startet, muss den Umsatz außerdem auf das Jahr hochrechnen – im Kurs rechnen wir das durch.

Was passiert, wenn du die Grenze reißt?

Hier liegt die wichtigste Änderung, die viele noch nicht kennen. Beim Überschreiten der 100.000 Euro im laufenden Jahr endet die Kleinunternehmerregelung sofort – und zwar ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

Der Fall aus dem Wissenstest: Sandra reißt im Oktober mit einem Großauftrag die 100.000-Euro-Grenze. Sie bleibt nicht bis Jahresende Kleinunternehmerin, sie wird nicht erst im Folgejahr regelbesteuert – und sie muss auch nicht rückwirkend für das ganze Jahr Umsatzsteuer abführen. Ab diesem Umsatz unterliegt sie der Regelbesteuerung. Praktisch bedeutet das: Die Rechnung, mit der du die Grenze überschreitest, muss schon Umsatzsteuer ausweisen. Wer das übersieht, schuldet dem Finanzamt 19 Prozent, die er beim Kunden nie erhoben hat.

Die Regelung gilt automatisch – der Verzicht bindet fünf Jahre

Ein Punkt, der Prüfungsfragen und Praxis gleichermaßen beschäftigt: Die Kleinunternehmerregelung gilt kraft Gesetzes, sobald die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Du musst sie nicht beantragen und schon gar nicht jedes Jahr neu beantragen.

Wer sie nicht will, muss aktiv auf sie verzichten – im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Abschnitt 18. Und dieser Verzicht bindet dich fünf Jahre. Das ist die Entscheidung, die man am Anfang in zwei Minuten trifft und fünf Jahre lang trägt. Deshalb gehört sie durchgerechnet und nicht geraten.

Was du als Kleinunternehmer darfst und musst

  • Du darfst keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Wer es trotzdem tut, schuldet sie dem Finanzamt – ohne sie abziehen zu können.
  • Jede Rechnung braucht einen Hinweis auf § 19 UStG. Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung fehlerhaft, und der Kunde fragt zu Recht, warum die Steuer fehlt.
  • Du hast keinen Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe – Geräte, Material, Fahrzeug, Software – bleibt endgültig bei dir.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen. Nullmeldungen bei der Kleinunternehmerregelung sind nicht mehr erforderlich. Das ist die eigentliche bürokratische Erleichterung.
  • Aufbewahrungspflichten gelten trotzdem. § 14b UStG verlangt, dass du gestellte und erhaltene Rechnungen aufbewahrst – auch als Kleinunternehmer.
  • Bei der E-Rechnung bist du nicht ausgenommen. Du musst E-Rechnungen empfangen können, darfst aber weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen, etwa als PDF.

Der Wettbewerbsvorteil – und wo er endet

Im Geschäft mit Privatkunden (B2C) ist der Vorteil echt und sofort sichtbar. Das Bild aus dem Kurs: Der umsatzsteuerpflichtige Wettbewerber verlangt 100 Euro plus 19 Euro Steuer, der Kunde zahlt 119 Euro. Du verlangst 100 Euro, der Kunde zahlt 100 Euro – bei gleichem Erlös für dich. Oder du verlangst 119 Euro und steckst die Differenz als zusätzliche Marge ein. Der Privatkunde kann die Umsatzsteuer nicht abziehen; für ihn ist sie reiner Preis.

Im Geschäft mit Geschäftskunden (B2B) verschwindet dieser Vorteil vollständig. Dein Kunde zieht die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab – sie kostet ihn nichts. Dein niedrigerer Bruttopreis beeindruckt ihn nicht, dein fehlender Vorsteuerabzug kostet dich aber trotzdem.

Das Rechenbeispiel aus dem Wissenstest macht es konkret: Murat gründet eine Kfz-Aufbereitung, investiert 20.000 Euro in Geräte und arbeitet fast nur für Autohäuser. Für ihn lohnt die Kleinunternehmerregelung eher nicht – ohne Vorsteuerabzug verliert er rund 3.200 Euro Vorsteuer aus der Investition, und seine Geschäftskunden können die Umsatzsteuer ohnehin abziehen. Es gibt keinen Vorteil, nur einen Nachteil.

Und noch ein Risiko, das in der Lerneinheit zur Umsatzsteuer auftaucht: Wer als Gründer eine große Rechnung über 100.000 Euro netto stellt, überschreitet damit die Grenze und muss plötzlich 19 Prozent abführen – während der Kunde die Steuer problemlos abziehen könnte. Große Einzelaufträge und Kleinunternehmerregelung passen schlecht zusammen.

Die Entscheidungsregel

Deine Lage Empfehlung
Überwiegend Privatkunden, kaum Investitionen Kleinunternehmerregelung meist sinnvoll
Überwiegend Geschäftskunden eher Regelbesteuerung – der Preisvorteil wirkt nicht
Hohe Anfangsinvestitionen (Geräte, Fahrzeug, Ausbau) eher Regelbesteuerung – der Vorsteuerabzug ist bares Geld
Große Einzelaufträge geplant eher Regelbesteuerung – die 100.000-Euro-Grenze kommt schnell
Nebenerwerb mit kleinen Umsätzen Kleinunternehmerregelung, wegen der entfallenden Voranmeldungen

Die Antwort auf „lohnt sich das immer?“ ist also klar: nein. Es ist weder immer richtig noch immer falsch – es ist eine Rechnung, die man einmal macht, weil sie fünf Jahre gilt.

Häufige Fragen

Bin ich als Kleinunternehmer von Steuern befreit?

Nur von der Umsatzsteuer. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Sozialabgaben zahlst du wie jeder andere.

Muss ich die Regelung beantragen?

Nein, sie gilt automatisch bei Einhaltung der Grenzen. Beantragen – genauer: erklären – muss man nur den Verzicht, und der bindet fünf Jahre.

Was schreibe ich auf die Rechnung?

Keinen Steuerbetrag, dafür den Hinweis auf § 19 UStG. Welche Angaben sonst auf eine Rechnung gehören, zeigt der Kurs Ordnungsgemäße Rechnungsstellung.

Kann ich zurück zur Kleinunternehmerregelung?

Nach einem Verzicht erst nach Ablauf der fünfjährigen Bindung – und nur, wenn du die Umsatzgrenzen dann wieder einhältst.

Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Für die Regelung selbst nicht. Relevant wird sie bei Leistungen über die Grenze; dazu mehr im Kurs Umsatzsteuer.

Was dich in diesem Kurs erwartet

Eine Lerneinheit mit Wissenstest, die genau diese Entscheidung vorbereitet: Voraussetzungen und Umsatzgrenzen, der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn, Pflichten auf der Rechnung, der Wettbewerbsvorteil im B2C und die Gegenrechnung im B2B samt Vorsteuerabzug.

Der Kurs gehört zur Gründerberatung der DKMU GmbH und ist über den AVGS der Agentur für Arbeit für dich kostenlos. Weiter geht es mit Umsatzsteuer, Ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Rechtsformen. Alle Themen stehen in der Übersicht Gründerwissen.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Die DKMU GmbH arbeitet gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Mehr anzeigen

Was werde ich lernen?

  • ✔ Was die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist und wer sie nutzen kann.
  • ✔ Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme (Umsatzgrenzen, Antragstellung).
  • ✔ Vorteile & Nachteile der Kleinunternehmerregelung im Vergleich zur Regelbesteuerung.
  • ✔ Wann es sinnvoll ist, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
  • ✔ Wie man die Kleinunternehmerregelung korrekt anwendet und typische Fehler vermeidet.
  • ✔ Welche Auswirkungen die Regelung auf die Rechnungsstellung & Buchhaltung hat.
  • ✔ Warum die Kleinunternehmerregelung für B2C-Geschäfte ein Preisvorteil sein kann.
  • ✔ Wie und wann man die Umsatzgrenze überschreiten darf und was dann passiert.

Kursinhalt

Kleinunternehmerregelung

  • Coaching: Kleinunternehmerregelung
  • Test: Kleinunternehmerregelung

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