5.00
(1 Bewertung)

Steuerhinterziehung & Betriebsprüfung – Risiken, Abläufe und Prävention

Wunschliste Teilen

Über den Kurs

„Nicht der Förster schützt den Wald, sondern die Angst vor dem Förster.“ Dieser Satz aus dem Kurs erklärt das System der Betriebsprüfung ganz gut: Es wird längst nicht jeder geprüft, aber jeder könnte geprüft werden. Wer weiß, wie eine Prüfung abläuft, verliert die Angst davor – und bereitet sich richtig vor.

Wer geprüft wird

Die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Größe. Richtig wahrscheinlich wird eine Prüfung erst bei hohen Umsätzen oder Gewinnen – bei Handelsbetrieben beginnt die Einstufung als Großbetrieb im Millionenbereich beim Umsatz, bei Fertigungsbetrieben darunter. Daneben gibt es Zufallskontrollen ohne jeden Anlass, die genau dafür sorgen, dass sich niemand zu sicher fühlt.

Geprüft wird außerdem bei Auffälligkeiten: wenn Gewinn, Umsatz und Ausgaben nicht zueinander passen oder wenn aus der Ferne nicht nachvollziehbar ist, was im Betrieb passiert.

Welche Prüfungen es gibt

Neben der allgemeinen Betriebsprüfung gibt es Kassenprüfungen, Kfz-Prüfungen, Prüfungen der Sozialversicherungsbeiträge und Prüfungen einzelner Betriebsausgaben. Viele laufen inzwischen rein digital – die Prüfer sehen sich die Unterlagen an, ohne je im Betrieb zu stehen. Unangekündigt kommt jemand nur, wenn ein Verdacht besteht oder sich der Sachverhalt nur vor Ort klären lässt; Schwarzarbeit zum Beispiel erkennt man nicht in den Unterlagen.

Wie eine Prüfung abläuft

  • Ankündigung: in der Regel zwei bis vier Wochen vorher.
  • Dauer: meist ein bis zwei Tage, selten länger als eine Woche – abhängig von der Größe des Betriebs und davon, wie geordnet die Buchhaltung ist.
  • Zeitraum: üblicherweise drei zusammenhängende, abgeschlossene Jahre. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird weiter zurückgeschaut.
  • Ort: im Unternehmen, in der Kanzlei des Steuerberaters, im Finanzamt – oder vollständig digital.

Die kürzeste Prüfung ist die mit der ordentlichsten Buchhaltung. Wer Belege, Kontoauszüge und Kassenaufzeichnungen sauber führt, verkürzt die Prüfung und die Diskussion.

Strafen: wo die Grenzen liegen

  • Kleinere Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.
  • Ab etwa 25.000 Euro hinterzogener Steuer ist ein Strafverfahren möglich.
  • Ab etwa 100.000 Euro kommen auch Haftstrafen in Betracht.
  • Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann vor härteren Folgen schützen – sie muss vollständig sein und kommt zu spät, sobald die Prüfung angekündigt ist.

Das verflixte dritte Jahr

Die häufigste Stolperfalle für Gründer hat nichts mit Absicht zu tun, sondern mit dem Kalender:

  1. Jahr 1: Das Geschäft startet. Aufbau und Kundengewinnung binden alle Kraft, die Steuerlast ist noch abstrakt.
  2. Jahr 2: Die Steuererklärung für Jahr 1 wird abgegeben – häufig spät.
  3. Jahr 3: Jetzt kommt der Steuerbescheid für Jahr 1. Fällig werden auf einmal die Nachzahlung für Jahr 1, die Vorauszahlungen für Jahr 2 und oft gleich die ersten beiden Quartalsvorauszahlungen des laufenden Jahres.

Ohne Rücklage trifft das ein wachsendes Unternehmen in dem Moment, in dem es ohnehin Geld braucht. Die Gegenmaßnahme ist langweilig und wirksam: von jedem Zahlungseingang einen festen Anteil auf ein zweites Konto legen und ihn nicht anfassen. Wer die Umsatzsteuer gleich mit beiseitelegt, hat am 10. des Folgemonats keine Diskussion mit sich selbst.

Häufige Fragen

Muss ich bei einer Prüfung anwesend sein?

Nicht zwingend – die Prüfung kann beim Steuerberater oder digital stattfinden. Auskunftsfähig muss aber jemand sein.

Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

Geschäftsunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von mehreren Jahren. Wer digital und geordnet ablegt, hat im Prüfungsfall den geringsten Aufwand.

Was tun, wenn ich einen Fehler entdecke?

Nicht abwarten. Eine Berichtigung oder Selbstanzeige vor der Ankündigung einer Prüfung ist der deutlich günstigere Weg – und gehört in die Hand des Steuerberaters.

Was dich in diesem Kurs erwartet

Wir gehen die Prüfungsarten durch, schauen uns den Ablauf und die Fristen an, sprechen über Selbstanzeige und rechnen das verflixte dritte Jahr an einem Beispiel durch. Passend dazu: Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuer. Über den AVGS der Agentur für Arbeit ist der Kurs für dich kostenlos. Alle Themen stehen in der Übersicht Gründerwissen.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Dieser Text gibt den Inhalt unseres Kurses wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Mehr anzeigen

Was werde ich lernen?

  • Unterschied zwischen angekündigten und unangekündigten Prüfungen
  • Typische Anlässe für Prüfungen durch Finanzamt, Zoll oder Sozialversicherung
  • Ablauf einer Betriebsprüfung und welche Jahre kontrolliert werden
  • Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Steuerhinterziehung
  • Straf- und Bußgeldgrenzen kennen
  • Bedeutung der Selbstanzeige und wann sie sinnvoll ist
  • Besonderheiten für Gründer im „verflixten dritten Jahr“

Kursinhalt

Steuerhinterziehung
Steuern und das verflixte dritte Jahr - Betriebsprüfung – Risiken, Abläufe und Prävention

  • Coaching: Steuern und das verflixte dritte Jahr
  • Video: Steuern und das verflixte dritte Jahr
    03:53
  • Test: Steuern und das verflixte dritte Jahr

Erhalte ein Zertifikat

Füge dieses Zertifikat deinem Lebenslauf hinzu, um deine Fähigkeiten zu belegen und deine Chancen zu erhöhen,

selected template

Bewertungen und Rezensionen von Teilnehmern

5.0
Gesamt 1 Bewertung
5
1 Bewertung
4
0 Bewertung
3
0 Bewertung
2
0 Bewertung
1
0 Bewertung
SG
vor 1 Jahr
Super