Über den Kurs
Jeder Kauf ist ein Vertrag – auch ohne Unterschrift. Wer seine Ware aufs Band legt, erklärt damit seinen Kaufwillen; wer online auf „zahlungspflichtig bestellen“ klickt, schließt einen Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln, was in diesem Vertrag sonst noch gilt. Nur: Sie gelten nicht von selbst.
AGB müssen wirksam einbezogen werden
Damit deine AGB Teil des Vertrags werden, muss der Kunde sie rechtzeitig einsehen können und ihnen zustimmen. In der Praxis heißt das:
- Online: ein gut sichtbarer Link vor dem Bestellabschluss, ein Haken „AGB akzeptieren“ – und die Dokumentation, welche Fassung mit welchem Datum galt.
- Vor Ort: aushändigen oder auslegen und vor Vertragsschluss darauf hinweisen.
Wer AGB nur im Fußbereich verlinkt und sonst nichts tut, hat sie im Zweifel nicht wirksam einbezogen – dann gilt allein das Gesetz.
Braucht jeder Unternehmer AGB?
Pflicht sind AGB nicht. Sobald du aber an private Kunden verkaufst, greifen Informations- und Belehrungspflichten, und die regelst du am sinnvollsten gleich dort mit. In die AGB gehören mindestens:
- die Angaben zum Anbieter wie im Impressum,
- die Widerrufsbelehrung,
- der Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen,
- klare Regelungen zu Gewährleistung und Haftung.
Die Grenzen: AGB sind keine Trickkiste
AGB dürfen keine überraschenden Vereinbarungen in den Vertrag schmuggeln. Automatisch verlängerte Abos, drastische Preisänderungen, drakonische Vertragsstrafen – solche Klauseln halten der Inhaltskontrolle nicht stand und sind unwirksam. Auch der Gerichtsstand am Sitz des Händlers ist gegenüber Verbrauchern unzulässig. Unwirksam heißt: Die Klausel fällt weg, der Vertrag bleibt – und an ihrer Stelle gilt das Gesetz, meist zu deinen Lasten.
Widerrufsrecht: 14 Tage, ohne Begründung
Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, einen Vertrag innerhalb einer Frist zu widerrufen – ohne jede Begründung. Es gilt vor allem im Fernabsatz, also bei Verträgen, die online, telefonisch, per Post oder Fax geschlossen wurden. Gesetzlich vorgeschrieben sind 14 Tage, die Frist beginnt mit Erhalt der Ware.
Der teuerste Fehler: Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der Kunde unbefristet widerrufen. Pflicht sind deshalb eine korrekte Belehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Auch die Rücksendekosten sind geregelt: Der Kunde trägt sie nur, wenn du ihn vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Sonst zahlst du.
Wann der Widerruf nicht gilt
- Maßanfertigungen nach Kundenwunsch,
- schnell verderbliche Waren,
- geöffnete Hygieneartikel,
- digitale Inhalte und Downloads – aber nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert,
- Dienstleistungen wie Coachings: Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich. Soll die Leistung sofort beginnen, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz anfallen.
Eine Besonderheit betrifft Gründer: Wer sich in der anbahnenden Selbstständigkeit befindet, wird nicht ohne Weiteres als Verbraucher behandelt – dann gelten schwächere Schutzrechte. Das ist ein Punkt, an dem sich Streit lohnt zu vermeiden, indem man die Rolle des Kunden vorher klärt.
Die vier häufigsten Fehler
- AGB irgendwo kopiert oder jahrealt übernommen – mit unwirksamen Klauseln.
- AGB nicht wirksam einbezogen, weil Hinweis und Nachweis fehlen.
- Widerrufsbelehrung fehlt oder ist falsch – mit verlängerter Frist und Ärger.
- Kein Muster-Widerrufsformular, keine Regelung zu den Rücksendekosten.
Häufige Fragen
Darf ich AGB von einer anderen Seite übernehmen?
Davon ist doppelt abzuraten: Fremde AGB sind urheberrechtlich geschützt, und sie passen inhaltlich fast nie auf dein Geschäft. Unwirksame Klauseln fallen dir erst im Streitfall auf.
Gilt das Widerrufsrecht auch zwischen Unternehmen?
Nein, das Widerrufsrecht im Fernabsatz schützt Verbraucher. Im Geschäft zwischen Unternehmen gilt es nicht.
Ab wann läuft die 14-Tage-Frist?
Bei Waren ab dem Erhalt. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt sie gar nicht erst zu laufen.
Was dich in diesem Kurs erwartet
Wir gehen durch, wie AGB wirksam werden, was hineingehört, wo ihre Grenzen liegen und wie eine Widerrufsbelehrung aussehen muss. Dazu die Ausnahmen, bei denen kein Widerruf besteht – und die Fälle, in denen Wertersatz fällig wird.
Passend dazu: Vertragsrecht und Rechtliche Risiken bei Websites. Über den AVGS der Agentur für Arbeit ist der Kurs für dich kostenlos. Alle Themen stehen in der Übersicht Gründerwissen.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Dieser Text gibt den Inhalt unseres Kurses wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Kursinhalt
AGB und Widerrufsrecht – Rechtssicherheit für Gründer
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Video: AGB und Widerrufsrecht – Rechtssicherheit für Gründer
04:09 -
Coaching: AGB und Widerrufsrecht – Rechtssicherheit für Gründer
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Test: AGB und Widerrufsrecht – Rechtssicherheit für Gründer
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